Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Die Förderanträge müssen zwingend VOR der Umsetzung gestellt und genehmigt werden!
Privatpersonen (Natürliche Personen)
Umsetzungskonzepte Elektromobilität | ||
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Grundinstallation am Stellplatz- oder Garagenkomplex | ||
Nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen |
Unternehmen (Juristische Personen), Kommunen im wirtschaftlichen Bereich und wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe
Umsetzungskonzepte Elektromobilität | |||
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Nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen | |||
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur | |||
- Ladeinfrastruktur für Beschäftigte | |||
- Schnell-Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge (ab 50 kW) | |||
- Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste | |||
- für Kommunen | |||
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur | |||
Grundinstallation an Stellplatz- oder Garagenkomplexen | |||
Fahrzeuge der Klasse M1 |
Kommunen und nicht-wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe
Umsetzungskonzepte Elektromobilität | ||
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Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur | ||
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur | ||
Nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte (Kommune als Arbeitgeber) | ||
Schnellladeinfrastruktur für kommunale Nutzfahrzeuge | ||
Nutzfahrzeuge der Klasse N1 | ||
Fahrzeuge der Klasse M1 |
Ablauf der NRW-Landesförderung
1) Vorbereitung: Angebote einholen (diese gelten noch nicht als Vorhabenbeginn).
2) Digitaler Förderantrag: Online-Formular ausfüllen (Verifizierung via TAN per Mail/ Mobilfunk) → Tipps und Hinweise zum Förderantrag
3) Eingangsbestätigung: Erhalt der Bestätigung (Wichtig: Das ist noch kein Bescheid!).
4) Zuwendungsbescheid abwarten: Erst nach Erhalt des Bescheids darf die verbindliche Bestellung oder Auftragsvergabe erfolgen.
5) Umsetzung: Maßnahme durchführen und Rechnungen begleichen.
6) Verwendungsnachweis: Einreichen der Belege über das Online-Portal.
7) Auszahlung: Die Fördersumme wird nach abschließender Prüfung auf ein inländisches Konto überwiesen.
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige gestellte Fragen.




